Stand: Mai 2018

1. Allgemeines

Die Finanzchef24 GmbH - im Folgenden Finanzchef24 oder Makler genannt - erbringt ihre Leistungen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Inanspruchnahme der Leistungen von Finanzchef24 akzeptiert der Nutzer - im Folgenden auch Partner genannt - diese Bedingungen.

2. Leistungen

Der Makler ist im gesamten Allfinanzbereich (insbesondere Versicherungen sowie Finanzdienstleistungsprodukte) als Vermittler tätig. Er vereinigt durch seine Unternehmensstruktur eine Vielzahl von selbständigen Maklern. Aufgrund seiner Marktgröße erreicht er bei den Vereinbarungen mit einzelnen Versicherern überdurchschnittlich gute Konditionen, wie z.B. verbesserte Deckungskonzepte und Prämien für die einzelnen Versicherungsnehmer. Die von Finanzchef24 entwickelte technische Plattform zum Vergleich und zur Vermittlung von Versicherungsverträgen, insbesondere gewerblichen Sachversicherungen, stellt Finanzchef24 unter dem Markennamen „Finanzchef PRO“ Partnern zur Verfügung, die sich bei Finanzchef24 registriert haben und die unter Einbeziehung der technischen Plattform Versicherungen, insbesondere gewerbliche Sachversicherungen, an Versicherungsgesellschaften (nachfolgend „Produktgeber“ genannt) vermitteln, mit denen Finanzchef24 kooperiert. Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung sollen auch der Partner und dessen Kunden an den Vorteilen der Zusammenarbeit des Maklers mit den einzelnen Produktgebern und der entwickelten Technologie teilhaben. Dabei ist es grundsätzlich so von den Parteien gewollt, dass der Partner diejenigen Anträge, deren Vermittlung unter Rückgriff auf die technische Plattform „Finanzchef PRO“ erfolgte, über Finanzchef24 einreicht (nachfolgend „Poolgeschäft“ genannt). Nur in Ausnahmefällen – bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung und Zustimmung durch Finanzchef24 – soll es dem Partner erlaubt sein, Geschäfte unter Nutzung der vorgenannten technischen Plattform über eine durch Finanzchef24 verhandelte oder eine eigene bestehende Direktanbindung beim Produktgeber einzureichen (nachfolgend „Dienstleistungsgeschäft“ genannt). Genaueres wird im Bedarfsfalle zwischen den Beteiligten gesondert vereinbart.

Nachfolgende Vereinbarung betrachtet daher grundsätzlich das Poolgeschäft, Besonderheiten für das Dienstleistungsgeschäft werden an entsprechenden Stellen kenntlich gemacht. Selbstverständlich besteht für den Partner die Möglichkeit, Anträge über weitere Kooperationspartner oder über Direktanbindungen bei Produktgebern einzureichen. In diesem Fall ist es dem Partner aber ausdrücklich untersagt, Informationen der technischen Plattform oder die Koordinierungs- und Vertriebsunterstützungsmaßnahmen von Finanzchef24 im Rahmen des Beratungs- bzw. Vermittlungsvorgangs zu verwenden.

Finanzchef24 tritt im Dienstleistungsgeschäft gegenüber den Produktgebern als Verhandlungsführer für den Partner auf und bemüht sich im Einzelfall und nach Zustimmung des Partners, dem Partner auf Anfrage Courtagezusagen dieser Produktgeber zu vermitteln. Zu diesem Zweck schließt Finanzchef24 mit den Produktgebern Rahmenvereinbarungen ab, um einheitliche Konditionen und Zugeständnisse wie etwa Deckungsvollmachten, Verzicht auf Mindestproduktionen etc. zu gewährleisten. Die Vermittlung von Courtagezusagen für das Dienstleistungsgeschäft liegt im Ermessen von Finanzchef24. Der Partner gestattet Finanzchef24 die Weitergabe seiner Daten an die Gesellschaft zum Zwecke der Courtagevereinbarung.

3. Registrierungspflicht

Für die Nutzung der Dienstleistungen ist es erforderlich, dass der Partner wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu Ihrer Firma (nachstehend "Registrierungsdaten") nach der Vorgabe des Anmeldeformulars macht. Es obliegt dem Partner, diese Registrierungsdaten gegebenenfalls zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben. Sollten einzelne Angaben bzw. die Angaben insgesamt unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sein, oder falls für Finanzchef24 Veranlassung bestehen sollte, anzunehmen, dass solche Informationen unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sind, ist Finanzchef24 berechtigt, das Nutzerkonto vorübergehend oder auf Dauer zu löschen und den Partner von jeglicher Nutzung einzelner oder sämtlicher Dienstleistungen gegenwärtig und in Zukunft auszuschließen.

Beabsichtigt der Partner die Angebote auf Finanzchef24 zu benutzen, so ist eine vollständige Registrierung/Ausweisung erforderlich.

Die Registrierung ermöglicht es, das Vergleichsportal bei Finanzchef24 kostenlos zu nutzen. Finanzchef24 behält es sich vor das Benutzerkonto des Partners bei Nichtnutzung oder Missbrauch zu deaktivieren/löschen.

4. Benutzername, Passwort und Sicherheit

Der Partner hat stets dafür Sorge zu tragen, dass sein bei der Registrierung eingegebenes Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht wird und trägt für alle Handlungen, die unter Verwendung seines Passwortes vorgenommen werden, die volle Verantwortung. Der Partner ist verpflichtet, Finanzchef24 unverzüglich über jede missbräuchliche Benutzung seines Passwortes sowie über jegliche sonstige Verletzung von Sicherheitsvorschriften zu unterrichten. Das gilt auch für weitere Passworte, die dem Partner im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei Finanzchef24 zur Verfügung gestellt werden.

Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass der Inhaber eines Passwortes in vollem Umfang für alle Aktivitäten, die über sein Passwort ausgeübt werden, verantwortlich ist. Falls der Partner einer anderen Person die Nutzung seines Passwortes erlaubt habt, erkennen der Partner an, dass er voll verantwortlich ist für das Online-Verhalten dieses Nutzers, die Kontrolle des Zugangs und der Nutzung der Dienstleistungen durch den Nutzer und die Folgen jeden Missbrauchs.

Finanzchef24 schließt für Verluste oder Schäden, die sich aus der Nichterfüllung der Verpflichtungen in Ziff. 3 oder der missbräuchlichen Verwendung von Benutzername und Passwort ergeben, jegliche Haftung aus.

5. Pflichten des Partners

Der Partner versichert, die Geschäfte im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Bei der Ausübung der Tätigkeit wird der Partner alle für ihn gültigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, behördlichen oder aufsichts-rechtlichen Anordnungen und Richtlinien, sowie die einschlägige Rechtsprechung beachtet. Der Partner wird sich über die maßgeblichen Rechtsvorschriften unterrichtet halten. Der Partner versichert weiter, über diejenigen Erlaubnisse, Genehmigungen oder sonst erforderlichen behördlichen Erklärungen oder Bestätigungen zu verfügen, die zur Ausübung seiner Tätigkeit notwendig sind und diese nach Aufforderung von Finanzchef24 umgehend nachzuweisen. Pflichten, die Finanzchef24 von Dritten, insbesondere von Produktpartnern, auferlegt werden, sind vom Partner ebenfalls einzuhalten. Selbstverständlich wird Finanzchef24 den Partner in geeigneter Form über die einzuhaltenden Pflichten unterrichten. Bei Nichtbeachtung dieser Pflichten wird Finanzchef24 keine Aufträge oder Anträge dieses Produkt betreffend mehr von Ihnen annehmen können.

5.1 Mitteilungs- und Auskunftspflichten

Der Partner verpflichtet sich, vor der ersten Einreichung von Geschäft bei Finanzchef24 seine Einwilligung zur Einholung von Bonitätsauskünften, insbesondere zum AVAD-Auskunftsverfahren zu erteilen bzw. eine AVAD-Auskunft vorzulegen. Er versichert, dass er weder in der Vergangenheit noch aktuell eine an Eides statt zu versichernde Vermögensauskunft (ehemals Versicherung bzw. Offenbarungseid) abgegeben hat, noch dass über sein Vermögen oder über das Vermögen einer Gesellschaft, zu deren Vertretung er berechtigt ist oder war, oder an deren Kapital er beteiligt ist oder war, das Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wurde oder ist, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. Sollte der Partner während des Bestehens eines aktiven Nutzerkontos die Vermögensauskunft abgeben oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder über das Vermögen einer Gesellschaft, zu deren Vertretung er berechtigt ist oder war, oder an deren Kapital er beteiligt ist oder war, gestellt werden oder ein solches Verfahren eröffnet werden oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt werden, so ist der Partner verpflichtet, Finanzchef24 hierüber unverzüglich zu unterrichten.

5.2 Verwendung von Unterlagen

Im Rahmen der hier vereinbarten Zusammenarbeit darf der Partner nur auf diejenigen Antragsformulare bzw. Produktunterlagen zurückgreifen, die von den jeweiligen Produktpartnern oder von Finanzchef24 stammen. Er darf in seinen Aussagen weder in Schriftform, noch im Rahmen von Beratungsgesprächen von den Inhalten dieser Produktunterlagen abweichen. Soweit der Partner eigene Werbeunterlagen, Deckungs-, bzw. Versicherungsanträge oder Schadensformulare in Schriftform verwenden möchte, in denen er Aussagen über Tarifbestimmungen, Renditeprognosen oder sonstige Leistungen eines namentlich benannten Produktes trifft, bedarf dies der schriftlichen Genehmigung des Produktpartners.

5.3 Pflichten des Versicherungspartners mit der Erlaubnis nach § 34d GewO

Der Partner versichert, in seiner Person alle gewerberechtlichen Voraussetzungen, die für seine Vermittlungstätigkeit notwendig sind, zu erfüllen, insbesondere im Besitz der Erlaubnis gemäß § 34d GewO zu sein. Er sichert insbesondere zu, dass

Für das Vermittlergeschäft von besonderer Bedeutung sind die Vorschriften der §§ 60 ff. VVG. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht, den Versicherungsnehmer nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen, anlassbezogen zu beraten und die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat vor Abschluss des Vertrages anzugeben. Der Partner ist Sachwalter der Interessen der Kunden. Er ist auch verpflichtet, im Rahmen einer Marktanalyse seinem Rat eine hinreichend große Anzahl von an dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Produktgebern zu Grunde zu legen, es sei denn, er hat den Kunden ausnahmsweise auf eine eingeschränkte Auswahl unter Benennung der einbezogenen Produktgebern hingewiesen.

Der Partner hat weiterhin die sich aus § 11 VersVermV ergebenden Pflichten zu beachten. Er hat vor allem dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt die in § 11 Abs.1 VersVermV genannten Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen.

5.4 Rechte und Pflichten des Partners bei der Zusammenarbeit mit Finanzchef24

5.4.1 Der Partner hat das Recht, Anträge auf Abschluss von Versicherungsverträgen, die unter Rückgriff auf die elektronische Plattform „Finanzchef PRO“ und/oder die von Finanzchef24 zur Verfügung gestellten Koordinierungs- und Vertriebsunterstützungsmaßnahmen vermittelt wurden, über Finanzchef24 bei Produktgebern einzureichen. Daneben darf der Partner Anträge auf Verlängerung oder Änderung des Versicherungsschutzes seiner Kunden (Versicherungsnehmer) über den Makler bei Produktgebern einreichen, welche eine Zusammenarbeit mit dem Makler unterhalten, sofern diese vom Partner eingebracht oder in die Verwaltung übergeben wurden. Die vom Partner eingereichten Anträge haben vollständig ausgefüllt zu sein und müssen alle für die Policierung erforderlichen Unterlagen enthalten.

5.4.2 Nach Vorlage der kompletten Antragsunterlagen entscheidet der Makler über die Vermittlung des Antrages an den jeweiligen Produktgeber. Dabei hat der Makler stets einen eigenen Entscheidungsspielraum. Die Weiterleitung kann verweigert werden, wenn Antragsunterlagen fehlen, erhebliche Bedenken gegen die wirksame Abgabe der Willenserklärung des Kunden (Versicherungsnehmers) bestehen, erhebliche Bedenken bezüglich der Echtheit der Willenserklärung des Kunden bestehen (Gefahr der Verfälschung), der vermittelte Vertrag offensichtlich ungeeignet ist, die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zu erfüllen oder sonstige Gründe gegen eine Vermittlung des Antrages sprechen. Dem Makler steht in jedem Einzelfall ein eigenes Prüfungsrecht zu.

5.4.3 Ein möglicher Versicherungsvertrag kommt ausschließlich direkt zwischen dem Interessenten und dem jeweiligen Produktgeber zustande. Die Annahme bzw. das Zustandekommen eines konkreten Vertrags kann von Finanzchef24 nicht garantiert oder beeinflusst werden. Die Entscheidung hierüber obliegt stets dem Produktgeber. Ein über Finanzchef24 erstelltes Angebot bzw. ein Versicherungsantrag ist nur dann rechtsverbindlich, wenn eine Annahme durch den Produktgeber erfolgt, das über Finanzchef24 erstellte „Angebot“ bzw. „Antrag“ ist im Rechtssinne vielmehr eine unverbindliche Anfrage an den Produktgeber. Eine verbindliche Zusage kann somit ausschließlich durch den Produktgeber erfolgen.

5.4.4 Leitet Finanzchef24 im Poolgeschäft den Antrag an den jeweiligen Produktgeberweiter und erwirbt Finanzchef24 daraufhin einen Vergütungsanspruch gegen den Produktgeber, so hat der Partner gegen Finanzchef24 einen Anspruch auf Courtage nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Ein Direktanspruch des Partners gegen den Produktgeber ergibt sich hingegen bei Antragseinreichung über eine Direktanbindung des Partners (Dienstleistungsgeschäft).

5.4.5 Finanzchef24 unterstützt den Partner im Bereich des Poolgeschäfts bei der Verwaltung des vermittelten und in die Verwaltung übernommenen Versicherungsbestandes. Ferner unterstützt Finanzchef24 den Partner im gesamten Schriftverkehr und der Vertragsabwicklung der vermittelten Verträge mit den jeweiligen Produktpartnern und den Kunden des Partners. Im Falle des Dienstleistungsgeschäfts beschränkt sich die Unterstützung hingegen auf den Bereich der Vertragsvermittlung. Insbesondere die Verwaltung hingegen hat der Partner selber zu besorgen.

5.4.6 Der Partner ist berechtigt, sich für die Vermittlung von Versicherungsverträgen weiterer Untervermittler zu bedienen, sofern diese über eine selbständige Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO verfügen und in das Vermittlerregister nach § 11a GewO als Versicherungsmakler eingetragen sind. Es ist dabei durch den Partner sicherzustellen, dass keine Mitarbeiter oder Untervermittler Produkte vermitteln oder daran mitwirken, die nicht über die notwendige fachliche Qualifikation hierzu verfügen. Der Partner verpflichtet sich, gegenüber Finanzchef24 sicher zu stellen, dass die Pflichten aus diesem Vertrag auch von Vermittlern erfüllt werden, die für ihn selbständig tätig werden. Das gleiche gilt auch für angestellte Mitarbeiter des Partners.

5.4.7 Zur Abwicklung der gemeinsamen Zusammenarbeit wird der Partner eine E-Mail-Adresse einrichten, auf Dauer funktionsfähig und aktuell halten und Änderungen der Finanzchef24 unverzüglich mitzuteilen. Dem Partner wird im eigenen Interesse empfohlen, seine E-Mail-Korrespondenz regelmäßig einzusehen und zu bearbeiten, so dass er auf Korrespondenz kurzfristig reagieren kann. Der Partner stellt die Finanzchef24 von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund Nichtlesens von E-Mails entstehen (beispielsweise durch Nichtlesen einer Stornogefahrmeldung).

5.4.8 Der Partner wird Änderungen unverzüglich anzeigen, soweit diese Einfluss auf das bestehende Vertragsverhältnis haben. Dies gilt insbesondere bei Wegfall der Gewerbeerlaubnis, Wegfall der Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Änderung der Geschäftsadresse oder Rechtsformwechsel. Finanzchef24 kann dem Partner im Falle des Verlustes, einer inhaltlichen Beschränkung oder einer Verbindung der Erlaubnis gem. § 34 d Gewerbeordnung mit Auflagen unverzüglich den Nutzungszugang zu Finanzchef PRO sperren.

5.4.9 Eine Weitergabe des Zugangs zur Vergleichs- und Vermittlungsplattform der Finanzchef24 an Dritte durch den Partner und die Nutzung durch Dritte ist untersagt.

6. Bestandsschutz

6.1 Der Makler gewährt dem Partner einen umfangreichen Bestandsschutz.

6.2 Hinsichtlich der vom Partner bei Aufnahme seiner Tätigkeit für den Makler eingebrachten und während der Tätigkeit für den Makler neuvermittelten oder in die Verwaltung übernommenen Versicherungsverträge wird der Makler diese als eigene Verträge an den Produktpartner weiterleiten. Der Partner hat bezüglich dieser Versicherungsverträge nach Vertragsbeendigung einen schuldrechtlichen Übertragungsanspruch.

6.3 Der Partner kann nach Vertragsbeendigung den ihm nach Punkt 6 Abs.2 zustehenden Übertragungsanspruch geltend machen und vom Makler die Übertragung der von ihm eingebrachten, neuvermittelten oder in die Verwaltung übernommenen Versicherungsverträge auf ein eigenes von ihm benanntes anderes Vermittlerkonto, einen Maklerpool oder einen anderen Versicherungsmakler verlangen, sofern der jeweilige Produktpartner dem zustimmt und keine anderen wichtigen Gründe gegen eine Übertragung sprechen. Auf Verlangen wird der Makler seine Zustimmung zur Bestandsübertragung unverzüglich aussprechen und die Freigabe der Verträge erklären. Eine Bestandsübertragung kann aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch i.d.R. erst dann erfolgen, wenn der zukünftige Partner eine Erklärung des Kunden vorlegt, dass er vom Kunden zur Datenerhebung und -speicherung ermächtigt ist. Sollte der Kunde bereits zuvor rechtswirksam seine Einwilligung an die Weitergabe seiner Daten an den Erwerber erklärt haben, so wird der Makler seine Zustimmung zur Bestandsübertragung unverzüglich aussprechen und die Freigabe der Verträge erklären.

6.4 Der Partner kann von seinem Bestandsübertragungsrecht keinen Gebrauch machen, solange seinerseits Verbindlichkeiten gegenüber Finanzchef24 bestehen.

6.5 Die Rechte nach Punkt 6 Abs. 2, 3 dieser Bedingungen bestehen auch für einen Rechtsnachfolger des Partners. Wird der vorliegende Vertrag durch den Tod des Partners beendet, so steht das Bestandsübertragungsrecht den Erben des Partners zu. Üben die Erben des Partners das Bestandsübertragungsrecht nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod des Partners aus, so erlischt es und die Erben erhalten anstatt dessen eine Abfindungszahlung in Höhe der Courtagen des Partners aus den letzten seinem Tod vorangegangenen 12 Monaten. Der Bestand geht in diesem Falle auf die Finanzchef24 über, sobald die Abfindungszahlung geleistet wurde (Tag der Zahlung an das von den Erben benannte, ansonsten letzte bekannte Konto des Partners).

6.6 Macht der Partner nach der Beendigung des vorliegenden Vertrages nicht von seinem Bestandsübertragungsrecht Gebrauch, so verbleiben die Versicherungsverträge im Bestand des Maklers und der Partner hat weiterhin einen Courtageanspruch gegen den Makler nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Unbenommen ist das Recht des Partners die nicht ausgesonderten Verträge in Abstimmung mit dem Kunden zu beenden und anderweitig zu platzieren.

7. Kundenschutz

7.1 Den Parteien ist es verboten, die Kunden der anderen Vertragspartei abzuwerben. Die Parteien werden die Kunden der anderen Vertragspartei zu diesem Zwecke nicht kontaktieren oder die Kontaktdaten in anderer Weise nutzen oder weitergeben. Dies gilt nicht, wenn die andere Partei einer Kontaktaufnahme im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat.

7.2 Eine Kontaktaufnahme durch den Makler zum Zwecke der Vertragsverwaltung wird vom Verbot der Kontaktaufnahme nicht erfasst.

7.3 Die Parteien werden die Kundendaten der anderen Vertragspartei nicht Dritten zur Verfügung stellen, es sei denn, dies ist für die Durchführung dieses Vertrages oder des vermittelten Versicherungsvertrages erforderlich. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass die Kundenbestandsdaten über unterschiedliche Schnittstellen in die Software der Finanzchef24 importiert und eingesehen werden. Der Partner verpflichtet sich, das Einverständnis zur Datenfreigabe von seinen Kunden einzuholen.

7.4 Hinsichtlich des Datenschutzes gilt die beiliegende gesonderte Vereinbarung. Diese ist wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung.

7.5 Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Vertragsbeendigung fort.

8. Gewährleistung/Haftung

8.1 Die Parteien haften für die Erfüllung ihrer Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung von Finanzchef24 für Schäden infolge einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung ist auf einen Höchstbetrag von 1,13 Mio. € begrenzt. Dies gilt nicht für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Vertragspartner des Kunden (Versicherungsnehmer) ist ausschließlich der Partner. Dieser haftet daher auch selbständig gegenüber dem Kunden nach § 63 VVG und dem Maklervertrag. Das Risiko seiner Tätigkeit sichert er durch den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab, die mindestens den gesetzlichen Anforderungen genügt und das Risiko der Vermittlung aller Vertragsprodukte abdeckt. Der Partner weist die Erlaubnis, die Eintragung im Vermittlerregister sowie das Vorliegen einer Vermögensschadenhaftpflicht Finanzchef24 nach. Eine gesamtschuldnerische Haftung wird gegenüber dem Kunden nicht begründet.

8.3 Sofern eine Partei entgegen den Vorschriften dieser Vereinbarung die Haftung des anderen Vertragspartners wirksam im Außenverhältnis gegenüber einem Dritten begründet, so hat dieser Vertragspartner den haftenden Vertragspartner im Verhältnis zum Dritten von allen Ansprüchen freizuhalten.

8.4 Wird die Finanzchef24 durch einen Kunden des Partners wegen einer Beratungsverletzung in Anspruch genommen, wofür die Berufshaftpflichtversicherung des Partners leistungspflichtig ist, so tritt bereits hiermit der Partner seine zukünftigen Ansprüche auf Auszahlung von Versicherungsleistungen gegenüber seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfüllungshalber an die Finanzchef24 ab. Bedient sich der Partner zur Vertragserfüllung Dritter, dann stellt er Finanzchef24 auch von Ansprüchen des Interessenten bzw. des Kunden frei, die durch das Verhalten des Dritten entstanden sind. Die Finanzchef24 nimmt die Abtretung hiermit an.

8.5 Ab Inanspruchnahme der Finanzchef24 durch einen Dritten (z.B. Kunde des Partners) erhält die Finanzchef24 hiermit das Recht, direkt mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Partners zu kommunizieren und Auszahlungen direkt an die Finanzchef24 zu verlangen. Der Partner hat sämtliche versicherungsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und wird durch die Finanzchef24 unverzüglich über den jeweils aktuellen Verfahrensstand informiert.

8.6 Finanzchef24 stellt lediglich die Vergleichs- und Vermittlungsplattform sowie Koordinierungs- und Vertriebsunterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Eine Beratung der Kunden oder gar eine Wahrung der Kundeninteressen ist von Finanzchef24 nicht geschuldet und wird von Finanzchef24 nicht durchgeführt. Folglich übernimmt Finanzchef24 auch keine Haftung für das Verkaufs- und Beratungsgespräch zwischen Partner und Interessent bzw. Kunde. Sachwalter der Kundeninteressen ist ausschließlich der Partner. Durch die Erbringung der Leistung an den Partner, also die Zurverfügungstellung der Vergleichs- und Vermittlungsplattform sowie von Koordinations- und Unterstützungsleistungen im Angebots- und Ausschreibungsprozess individueller Risiken in den von Finanzchef24 angebotenen Produktfeldern, entsteht keine direkte Verbindung zwischen Finanzchef24 und dem Kunden des Partners. Finanzchef24 haftet deshalb nicht für Beratungsfehler des Partners gegenüber dessen Kunden. Der Partner hat stets in einer individuellen Beratung die Interessen der Kunden zu eruieren und entsprechenden Versicherungsschutz anzuempfehlen. Von dieser gesetzlichen Pflicht wird der Partner nicht durch die Verwendung des Tools „Finanzchef PRO“ befreit.

8.7 Finanzchef24 haftet weder gegenüber dem Partner noch gegenüber dessen Kunden für die Produktgeber und deren Produkte oder das Marktbearbeitungsverhalten des Partners.

8.8 Finanzchef24 bemüht sich um die Vollständigkeit, Richtigkeit und ständige Aktualisierung der Daten, die der Vergleichs- und Vermittlungsplattform zugrunde liegen. Die Daten, Informationen und Dokumente werden einzig von den Produktgebern selbst zur Verfügung gestellt. Sie werden von Finanzchef24 ohne Gewähr für deren Inhalt und den darauf basierenden Auskünften und Berechnungen bereitgestellt. Finanzchef24 übernimmt keine Gewähr dafür, dass sämtliche am Markt befindlichen Versicherungsanbieter in die Vergleichsrechnung mit einbezogen werden. Die aufgrund der Kundenanfrage ermittelten Daten werden direkt und möglichst umgehend an die jeweils ausgewählten Produktgeber weitergeleitet. Finanzchef24 kann jedoch keine Gewähr für die richtige, vollständige und zeitnahe Übermittlung der Daten und auch nicht für die Zuleitung von Angeboten der Produktgeber an den Partner übernehmen.

8.9 Dem Partner obliegt es, zu prüfen, ob ein von ihm vermittelter Vertrag ordnungsgemäß policiert wurde. Reklamationen sind innerhalb von 30 Tagen nach Einreichen des Antrages bei Finanzchef24 schriftlich geltend zu machen. Für Schäden, die dem Partner oder Kunden daraus entstehen, dass der Partner seiner Reklamationspflicht nicht fristgemäß nachkommt, ist eine Haftung von Finanzchef24 ausgeschlossen. Der Partner stellt Finanzchef24 insofern von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.

8.10 Die dargestellten Konditionen der eingebundenen Produktgeber sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Gegenstand und Umfang der einzelnen Vertragsbedingungen der Produktgeber ergeben sich aus den jeweiligen einzelvertraglichen Bestimmungen.

8.11 Die Auswahl der Produkte fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Partners. Finanzchef24 übernimmt gegenüber dem Partner keinerlei Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und / oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellter Informationen, egal, welches Produkt diese betreffen und egal, ob die Informationen mündlich, schriftlich, auf der Website von Finanzchef24 oder auf sonstige Weise zur Verfügung gestellt werden. Die Eignung des Produkts für die Bedürfnisse des Kunden ist ausschließlich durch den Partner zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Chancen und Risiken des Produkts. Soweit auf dem Webportal von Finanzchef24 Informationen oder Unterlagen zum Herunterladen angeboten werden, handelt es sich hierbei um eine reine Servicedienstleistung auf freiwilliger Basis. Die derart von Finanzchef24 zur Verfügung gestellten Daten erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Finanzchef24 führt keine Produktprüfung bzw. Plausibilitätsprüfungen der einzelnen dort vorgestellten Versicherungs- und Beteiligungsangebote durch und nimmt weder Empfehlungen noch Beratungen für diese Angebote vor. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente übernimmt die Finanzchef24 keinerlei Gewähr.

8.12 Für den Fall, dass ein persönliches Angebot für den Kunden aufgrund eines Rechenfehlers im Finanzchef24-Rechner fehlerhaft erstellt wurde, hat der Partner nach einer entsprechenden Fehler-Mitteilung durch Finanzchef24 eine Mitwirkungspflicht dahingehend, dass fehlerhafte Angebot gegenüber dem Kunden unverzüglich zu widerrufen.

8.13 Störungen bei der Nutzung des Tools „Finanzchef PRO“, die außerhalb des Einflusses von Finanzchef24 liegen oder durch unsachgemäße Nutzung des Partners entstehen, sind von Finanzchef24 nicht zu vertreten.

8.14 Finanzchef24 ist berechtigt, soweit erforderlich, täglich auch während der Betriebszeit Wartungsarbeiten an der Plattform und den damit verbundenen Datenbanken vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Hierbei kann es zu Störungen des Zugangs, des Datenabrufs bzw. der Datenverwaltung kommen. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern oder bei der Datenübermittlung entstehen, haftet die Finanzchef24 nur im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens ihrer Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetzt berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für mittelbare Folgeschäden einer vertraglichen Pflichtverletzung, die nicht eine Hauptpflicht betrifft, welche nicht in dem Bereich von vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden gehören, und eine Haftung wegen entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Von den vorstehenden geregelten Haftungsbeschränkungen grundsätzlich ausgeschlossen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

8.15 Eine Haftung von Finanzchef24 für höhere Gewalt oder unberechtigte Fremdeinwirkung ist generell ausgeschlossen.

8.16 Soweit Finanzchef24 von dem Interessenten bzw. dem Kunden des Partners oder einem Produktgeber aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Partners oder wegen fehlerhafter Beratung durch den Partner in Anspruch genommen wird, stellt der Partner Finanzchef24 von diesen Ansprüchen frei. Bedient sich der Partner zur Vertragserfüllung Dritter, dann stellt er Finanzchef24 auch von Ansprüchen des Interessenten bzw. des Kunden frei, die durch das Verhalten des Dritten entstanden sind.

8.17 Störungen bei der Nutzung von Finanzchef PRO, die nicht im Einflussbereich von Finanzchef24 liegen oder durch unsachgemäße Nutzung des Partners entstehen, sind von Finanzchef24 nicht zu vertreten.

8.18 Finanzchef24 steht dafür ein, dass die dem Partner gewährten Rechte frei von Rechten Dritter genutzt werden können. Einhaltung behördlicher Verfügungen und gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der Regeln des lauteren Wettbewerbs, obliegt im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit alleine dem Partner. Hierzu ist er auch gegenüber Finanzchef24 verpflichtet.

9. Dokumentationspflicht

Das Kunden- bzw. Beratungsgespräch ist entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung durchzuführen, in Textform zu dokumentieren (Beratungsdokumentation) und an den Kunden zu übermitteln. Insbesondere ist eine Kopie des Antrages (auch online eingereichte Versicherungsanträge), der Beratungsdokumentation und des Vermittlungsprotokolls sowie ggf. von Legitimationsunterlagen und Risikohinweisen aufzubewahren. Beratungsdokumentationen sind Finanzchef24, den Produktpartnern oder Behörden auf deren Verlangen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Weitere Geschäftsunterlagen wie Vermittlerverträge und -vollmachten sind vom Partner aufzubewahren und der Finanzchef24 jederzeit, auch nach Beendigung dieses Vertrages auf Anforderung, auszuhändigen.

10. Verschwiegenheitsverpflichtung

Der Partner verpflichtet sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung sowie über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Finanzchef24 sowie Kundeninformationen, die ihm während des geschäftlichen Kontakts bekannt werden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt in gleichem Maße für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Firmen und Personen, die mit Finanzchef24 in Geschäftsbeziehung stehen. Er trägt dafür Sorge, dass unbefugte Dritte keine Möglichkeit haben, von derartigen Informationen Kenntnis zu erlangen. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung besteht über den Beendigungszeitpunkt dieser Vereinbarung hinaus. Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleiben gesetzliche Auskunftspflichten unberührt. Sofern der Partner Mitarbeiter bzw. Untervermittler einsetzt, sichert er zu, diese Personen in gleichem Maße auf Verschwiegenheit zu verpflichten. Gegenüber Finanzchef24 haftet der Partner für Verstöße dieser Personen wie für eigene Verstöße.

11. Wettbewerbsregeln

Der Partner ist verpflichtet zur Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), sowie der einschlägigen Rechtsprechung und, soweit es das von ihm vermittelte Geschäft betrifft, ferner der Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft sowie der Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung in der jeweils aktuellen Fassung. Werbung mit Rabatten, Rückvergütungen, Steuervorteilen oder Agio-Nachlässen ist nicht erlaubt. Der Partner hat jegliche Veröffentlichung und Werbung zu unterlassen, die Marken, Produktbezeichnungen, Urheberrechte oder andere Rechte des geistigen Eigentums von Finanzchef24 bzw. deren Produktpartner betrifft, soweit keine schriftliche Genehmigung hierzu vorliegt. Finanzchef24 haftet nicht für Ansprüche wegen Werbemaßnahmen des Partners, die nicht ausdrücklich schriftlich von Finanzchef24 genehmigt worden sind.

12. Abtretungsverbot

Sämtliche sich aus dieser auf den AGB fußenden Rechtsbeziehung ergebenden Rechte oder Ansprüche des Partners gegen den Makler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar. Die Aufrechnung des Partners gegen eine Forderung des Maklers ist nur zulässig, soweit die Forderung des Partners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

13. Nutzung der Dienste von Finanzchef24

Die Nutzung des Online-Vergleichsportals ist solange möglich, wie der Partner bei Finanzchef24 registriert ist und sein Zugang seitens Finanzchef24 freigeschaltet und aktiv ist.

Finanzchef24 behält es sich vor den Zugang zum Vergleichsportal in begründeten Fällen oder bei Missbrauch des Partners zu deaktivieren. Bei Nutzung eines vorläufigen Zugangs bis zur vollständigen Registrierung (Testzugang bzw. Zugang vor Rücksendung der Registrierungsunterlagen) behält es sich Finanzchef24 vor, bei Nichtnutzung des Zugangs oder Umwandlung in einen vollwertigen Zugang innerhalb einer von Finanzchef24 festgelegten Zeitspanne selbiges zu deaktivieren/löschen, wodurch die damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten nicht mehr verfügbar sind.

In der Übergangsfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Vertriebsvereinbarung, innerhalb derer die bei Finanzchef24 geführten Verträge des Partners von diesem auf eine andere vertragsführende Stelle zu übertragen sind, wird Finanzchef24 einen Zugriff auf die Verträge des Partner insoweit zulassen, dass diese weiter betreut bzw. übertragen werden können.

14. Änderungsvorbehalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Service Finanzchef PRO der Firma Finanzchef24 GmbH behält sich vor seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Bezug auf geänderte politische, rechtliche und marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu ändern. Im Sinne einer Erklärungsfiktion kann der Kunde innerhalb einer ihm gewährten Frist von 4 Wochen einer AGB-Änderung widersprechen. Die Frist von 4 Wochen beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem auf die Änderung der AGB seitens der Finanzchef PRO durch den Onlineauftritt oder durch eine elektronische Nachricht darauf hingewiesen wurde. Dazu ist der Partner verpflichtet eine registrierte und aktive E-Mail-Adresse bei Finanzchef PRO zu führen (siehe Absatz 5 (7)). Falls der Partner seiner Pflicht einer aktiven und registrierten E-Mail-Adresse nicht erfült, ist ein nachträglicher Widerruf nicht möglich.

15. Haftung für redaktionelle Beiträge

Alle auf dieser Webseite enthaltenen Angaben und Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die Finanzchef24 für zuverlässig hält. Bei allen Texten, Daten, Diagrammen, Prognosen, Meinungen, Programmen oder sonstigen Informationen bleiben Irrtümer vorbehalten. Eine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann Finanzchef24 nicht übernehmen. Keine Information ist als eine Garantieaussage zu verstehen. Von Finanzchef24 ist mit der Internetdokumentation eine Rechts- oder Steuerberatung nicht beabsichtigt. Auch für die Verwendung der Publikationen oder deren Inhalt übernimmt Finanzchef24 keine Haftung.

16. Verlinkung auf Seiten von Finanzchef24 durch Dritte

Die Finanzchef PRO-Webseiten von Finanzchef24 bzw. Auszüge aus diesen können ohne Wissen von Finanzchef24 mittels "Hyperlinks" verlinkt werden. Finanzchef24 übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung für Informationen und Angaben in Webseiten Dritter. Bei Zitaten muss als Quelle "Finanzchef PRO" angegeben werden.

17. Urheberrecht

Das Anfertigen von Kopien der Finanzchef PRO-Webseite sowie der darin enthaltenen Daten und Berechnungen ist - auch auszugsweise - nur mit Erlaubnis von Finanzchef24 gestattet. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro erhoben. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen im Einzelfall höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen, der anstelle der pauschalierten Vertragsstrafe zu zahlen ist.

18. Schlussbestimmungen

Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Als Erfüllungsort und als Gerichtsstand für alle Klagen aus diesem Vertrag oder wegen Rechten aus diesem Vertrag ist München vereinbart, soweit eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt entsprechend für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält.